Demonstration vor dem DGPPN Kongress
Aufruf zum Protest:
Maßregelvollzug verletzt die Würde

Die Würde des Menschen ist erster und oberster Wert im Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1.
Die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches zur Legalisierung des Maßregelvollzugs sind damit unvereinbar. Das ist das Ergebnis eines Aufsatz-Wettbewerbs, in dem Prof. Heiner Bielefeldt, Prof. Helmut Pollähne und Dr. Martin Zinkler als Jury 5 Texte aus der short List ausgezeichnet haben. Sie sind hier veröffentlicht: http://die-bpe.de/essay.htm
Damit sind nicht nur die politisch Verantwortlichen für diese Gesetzgebung, sondern auch die Justiz und alle, die mit diesen rechtlichen Regelungen ihr Handeln im Vollzug in der forensischen Psychiatrie legitimieren, aufgefordert, diese Verletzung sofort zu unterbinden.

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