Unser Kommentar im “Lichtblick”

Die Gefangenen Zeitschrift “lichtblick” schreibt über sich: Der lichtblick ist unzensiert – er wird presserechtlich vom Chefredakteur der Reaktionsgemeinschaft verantwortet. Mit Recht kann behauptet werden, dass der lichtblick die wichtigste und meist verbreitetste Gefangenenzeitung in der BRD ist. Mit einer Auflage von derzeit 7.500 Stück wird der lichtblick nicht nur bundesweit, sondern auch in viele andere Länder vertrieben und erreicht über 60.000 LeserInnen.

Der lichtblick hat in seiner Ausgabe 4/2021 unseren Kommentar vom 18.8.2021 (siehe hier) zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1866/17 und 2 BvR 1314/18 ganz veröffentlicht. In unserem Kommentar war gut begründet worden, warum die PatVerfü inzwischen der Status eines Jus Cogens zugebilligt wird, siehe Seite 24 hier: https://www.lichtblick-zeitung.org/index_htm_files/Ausgabe%204-2021.pdf
Dadurch konnten sich besonders viele Gefangene bzw. diejenigen, die von deren Mundpropaganda erreicht werden, über diesen Erfolg beim BVerfG informieren und werden sicher gute Werbung für die PatVerfü machen.
Wir zitieren die Anmerkung der lichtblick Redaktion:

Immer wieder berichtete der lichtblick über die unerträglichen und menschenverachtenden Verhältnisse hinter den Türen von den Forensischen Kliniken und Maßregelvollzugsanstalten.
Diese Anstalten sind ein Leid für alle Untergebrachten. Teilweise wird der in diesen Anstalten gewährte Vollzug nicht zur Hilfe gewährt, sondern immer wieder dazu genutzt, die Gelddruckmaschine am Laufen zu halten. Die forensischen Kliniken deutschlandweit, und vor allem in den bayerischen Niederungen, nutzen die finanziellen Zuwendungen, dass der dort »Verwahrte« oftmals über Jahre und Jahrzehnte eingesperrt bleibt, und alles nur für das liebe Geld. Eine konkrete Kontrolle dieser Institutionen findet gerade nicht statt. Letztendlich wird mutmaßlich durch manipulative Ärzte, Pfleger und Psychologen, immer wieder der Patient todgeschrieben und dies teils über Jahrzehnte.

Die Redaktion hat es in den letzten Monaten mehrfach mit Patienten zu tun gehabt, die uns berichtet haben, dass sie seit mehr als zehn Jahren in der Anstalt verbracht haben und immer noch anwesend sind. Eingesperrt wegen Nichtigkeiten.
Deutsche Richter neigen oftmals zu früh dazu, Personen in die forensischen Arme zu schicken. Wenn jedoch das Kind in den Brunnen gefallen ist, wollen diese Richter keine plötzlich keine Verantwortung mehr übernehmen. Dass ein Richter sich wegen seiner Fehlentscheidung und Beihilfe zur Körperverletzung verantworten musste, ist nicht bekannt. Es wird in dieser Problematik Zeit, die Gesetze im Rahmen der Verantwortung anzupassen. Ein Richter ist und darf nicht als Gott in Robe geführt werden, der tun und lassen kann, was er will, ohne dass er belangt werden kann.
Wir hören oftmals von krassen Beispielen, die uns immer wieder vor Augen führt, wie menschenverachtend es in den forensischen und auch Maßregelvollzügen zugange geht. Patienten sprechen von Erniedrigungen, ungerechten Bestrafungen und auch experimentellen medizinischen Verordnungen. Medikamentenstudien werden an die Patienten durchgeführt, ohne dass sie eine Einwilligung gegeben haben. Auch sind Fälle bekannt, die von Folter sprechen. Ein Patient berichtete uns, dass er von drei Pflegern festgehalten wurde und einer ihm die Tabletten in den Rachen stopfte. Pfleger sollen zudem mit äußerster Brutalität vorgehen. Deutschlandweit ist festgestellt worden, dass eine Kontrolle dieser Institutionen kaum stattfindet. Wenn dies so ist, wird gelogen und betrogen bis sich die Balken biegen.

Einem Patienten aus Bayern hatte man nach nunmehr sieben Jahren Forensik attestiert, er sei süchtig und man müsse seine Suchtproblematik behandeln. Der Mann hatte vor der Einweisung noch nie Drogen genommen. In der Klinik wird er regelmäßig mit Neuroleptika und Beruhigungsmittel abgefertigt. Nun wird ihm vorgeworfen, er sei davon abhängig. Dies ist kein Einzelfall. In anderen Kliniken werden Menschen zu Zombies und Suchtkranken herangezogen.
Was sich in den Kliniken abspielt, ist eine Katastrophe. Änderungen sind zwingend notwendig. Insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.