MdB Corinna Rüffer spricht Klartext

Am letzten Donnerstag, 26.11. war um 21.03 Uhr als letzter Tagesordnungspunkt im (ziemlich leeren) Plenum des Bundestags die 1. Lesung für eine Betreuungsrechtsreform. Die Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl log das Blaue vom Himmel herunter, als sie als Grund für die Reform behauptete, sie diene der Erfüllung der Behindertenrechtskonvention – das Gegenteil ist der Fall! Das war das Justizministerium sogar so dreist in dem Gesetzentwurf zu veröffentlichen:

Dabei herrscht in der aktuellen rechtswissenschaftlichen und -politischen Diskussion in Deutschland jedenfalls weitestgehend Einigkeit darüber, dass das in §§1896 ff. BGB geregelte Instrument der rechtlichen Betreuung mit Artikel12 UN-BRK vereinbar ist. Die gegenteilige Rechtsauffassung des UN-Fachausschusses, die dieser in seinen im April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands“bekundet hat, wird ganz überwiegend nicht geteilt.

Das Bundesjustizministerium markierte sich damit als ein reaktionäres Heuchelministerium, das das Kernstück der Behindertenrechtskonvention (BRK), Artikel 12, beugen will, um alles bei der alten Obrigkeitsstaatlichkeit belassen zu können. Es machte also die völlige Missachtung der BRK offenkundig.
Dieser Rechtsbeugung bediente sich die zuständige SPD Abgeordnete, Mechthild Rawert, in ihrer Rede im Bundestag, die wir mit Untertiteln kommentieren, siehe hier:  https://youtu.be/dviZvtmFE1Y

Die Behindertenrechtskonvention in Wort und Sinn verteidigt hat die Grüne Abgeordnete Corinna Rüffer. Ihr sei dafür besonders Dank gesagt. Ja, sie hat in ihrer Rede von Folter gesprochen, so wie das UN-Komitee für die Behindertenrechtskonvention 2015, siehe hier.

Frau Rüffers Rede ist als Video dokumentiert, siehe oben. Der Text ist hier nachzulesen, Seite 24711.
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Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor elf Jahren hat ganz vielen Menschen richtig Hoffnung gemacht, dass sie endlich ein selbstbestimmtes Leben führen können. Viele von ihnen beklagen, dass sich ständig andere über sie erheben und behaupten, zu wissen, was besser für sie ist. Damit muss endlich Schluss sein!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

    Der Genfer Fachausschuss, der über die Umsetzung der Menschenrechtskonvention in den Mitgliedstaaten wacht, fordert eindeutig, alle Formen der ersetzenden Entscheidung abzuschaffen und ein System der unterstützenden Entscheidung an ihre Stelle treten zu lassen. Demnach werden in Deutschland Menschen durch ersetzende Entscheidungen von Gerichten gegen ihren Willen unter Betreuung gestellt und damit faktisch entrechtet, können aufgrund einer vermeintlichen psychischen Krankheit, geistiger oder seelischer Behinderungen freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen werden und dabei teilweise Praktiken unterworfen werden, die als Folter zu charakterisieren sind – so der Fachausschuss. Man kann sagen: Das ist nicht besonders diplomatisch formuliert, legt nicht nur einen Finger, sondern die ganze Hand in eine klaffende Wunde.
Wir alle, glaube ich, sehen übereinstimmend, dass das Betreuungsrecht unbedingt reformiert werden muss. Ich gebe gerne zu, dass der Anspruch, den die UN-Konvention formuliert, hoch ist. Das ist aber auch gut so.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

   Es sind ein paar gute Ansätze in Ihrem Entwurf enthalten. Richtschnur für Betreuer und Richterinnen sollen künftig die Wünsche der betreuten Menschen sein, nicht mehr ein allgemeines und oft falsch verstandenes Wohl. Dieses Wohl klingt gut, aber wie es in der Praxis realisiert wird, ist die große Frage. Viele Menschen mit Behinderungen sehen ihr Recht auf Selbstbestimmung weiterhin in Gefahr; denn rechtliche Betreuerinnen sollen umfassende Vertretungsbefugnisse behalten, ohne Prüfung, ob eine stellvertretende Entscheidung in der konkreten Situation unbedingt notwendig ist.
Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass sich die betroffenen Personen gegen eine Betreuung zur Wehr setzen können, und das, obwohl die UN-BRK eindeutig vorgibt, dass jede Person das Recht hat, Unterstützung abzulehnen, das Unterstützungsverhältnis zu verändern oder zu beenden. Eine Betreuung gegen den Willen der betroffenen Person soll weiterhin möglich sein. Das entspricht nicht den menschenrechtlichen Vorgaben und ist scharf zu kritisieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

   Es gibt mindestens einen Elefanten im Raum. Das Forschungsvorhaben zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes ergab, dass ein wesentlicher Teil der rechtlichen Betreuung vermieden werden könnte. Betreuerinnen schätzen, dass sage und schreibe jede vierte Betreuung, also 25 Prozent aller Betreuungen, zu vermeiden wäre und nur deshalb angeordnet wird, weil die betroffenen Menschen keinen Zugang zu Leistungen von Sozialträgern haben: Hartz IV, Eingliederungshilfe oder auch Sozialhilfe. Sie finden keinen Zugang, und deswegen wird die rechtliche Betreuung angeordnet. Das bedeutet: All diesen Menschen wird nur deshalb durch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung in die Grundrechte eingegriffen, weil unsere Ämter es vielfach nicht auf die Kette bringen, sie anständig, umfassend, barrierefrei und rechtmäßig zu beraten. Das ist echt ein krasser Befund.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

    Das Gesetz geht davon aus, dass derjenige, der seine eigenen Angelegenheiten regeln kann – wie wahrscheinlich wir alle hier im Raum –, das auch für andere tun kann. Wenn das nicht mehr gilt, sondern das zunehmend nur noch durch Profis gemacht werden soll – letzter Satz –, nur noch denen das zugetraut wird, müssen wir die Axt an den Behördendschungel legen, anstatt immer mehr Menschen zu entrechten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)