2 Entscheidungen gegen § 63 beim BVerfG und BGH

Ein schöner Beschluss vom Bundesgerichtshof StR 604/19:
Die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§63 StGB) hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, siehe hier. Mal wieder hat einer unserer Vertrauensanwälte am Ende Recht behalten!

Und 2019 ein Einzelerfolg beim Bundesverfassungsgericht gegen § 63, siehe hier