Fixierungs-Foltergesetz verabschiedet

Völlig unbeeindruckt davon, dass gerade aktuell mehrere psychiatrische Fixierungsversuche tödlich endeten, hat der Bundestag wieder mit einem neuen Gesetz versucht, dieser Foltermethode ein legalisierendes Mäntelchen umzuhängen. In der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 8.5. sprachen zwar zwei Rechtsprofessoren davon, dass der Gesetzentwurf zumindest nicht in der vorliegenden Form  verfassungskonform sei, aber das hinderte die GroKo nicht daran, den Entwurf am 15.5. im Rechtsausschuss durch zuwinken und am 16.5. im Plenum gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien endgültig zu verabschieden, siehe hier.
Die Anhörung im Rechtsausschusses siehe hier.
Wir finden das Verfahren zwar zynisch, können aber leider nur noch auf eine Welle von gerichtlichen Beschwerden hoffen, die gegen Fixierungen als Rechtsmittel eingelegt werden.