Neues Gesetz der Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Nie war die PatVerfü® so wertvoll wie heute!

Mit Entsetzen und Wut haben wir zur Kenntnis genommen, dass alle Verfassungsorgane in Deutschland, Bundestag und -Rat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht, wie gleichgeschaltet einen Unterschied ums Ganze zwischen Menschen und sog. Geisteskranken machen. Wenn als angeblich oder tatsächlich “geisteskrank” Entmündigte einer ärztlich für notwendig gehaltenen Duldung der Verletzung ihres Körpers widersprechen, können sie mit dem heute verabschiedeten Gesetz über die Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu einem Stück Fleisch entwürdigt, also sowohl ihrer Würde, als auch ihrer Menschenrechte beraubt werden, weil ein geäußertes „Nein“ völlig ignoriert werden kann.
Mit diesem Gesetz wird Richtern nun die Macht zugesprochen, Menschen, die zu ihrem angeblichen “Wohl” entmündigt wurden, in jeder beliebigen Station jedes beliebigen Krankenhauses zwangsbehandeln zu lassen. Z.B. könnten Betroffene an allen 4 Extremitäten gefesselt in einen Operationssaal überführt werden und dort – gegen ihren Willen – zwangsnarkotisiert und verstümmelt werden, um dann mit beispielsweise amputierter Brust aufzuwachen. In dem dieser Gesetzgebung zugrunde liegenden Fall hätte außerdem zur weiteren Diagnostik mit Zwang eine Knochenmarkspunktion durchgeführt und die Brust zusätzlich zwangsweise bestrahlt werden sollen.

Solchen Horrorvorstellungen muss man einen Riegel vorschieben. Deshalb sollte jede/r Erwachsene unbedingt eine Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht vom Typ PatVerfü haben. Damit wird verhindert, dass man entmündigt werden kann, weil die dafür notwendige psychiatrische Untersuchung und Diagnose von vornherein rechtswirksam untersagt wird. Um jedes Risiko auszuschließen empfehlen wir außerdem, grundsätzlich jedes Gespräch mit einer/m PsychiaterIn oder einem sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) zu verweigern. Wenn man in eine Psychiatrie verbracht oder zu einem Gespräch zu einem sozialpsychiatrischen Dienst geladen werden sollte, immer nur stumm die eigene PatVerfü vorzeigen bzw. kommentarlos in Kopie dem SpD zuschicken.

Um jedem Richter von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, empfehlen wir die notarielle Beurkundung der PatVerfü.
Alle Informationen mit Tipps und vielen Hinweisen, das Formular und ein Handbuch sind hier zu finden: www.Patverfü.de
Dieses Gesetz ist einen Tag nach dessen Verkündigung, also am 22.7.2017 in Kraft getreten. [Ergänzt am 22.7.]
Wenn man noch keine PatVerfü hat, ist es also höchste Zeit, sich mit der PatVerfü zu beschäftigen.
Wenn man schon eine hat, diese besser noch zusätzlich durch eine notarielle Beurkundung absichern.

Dies ist eine Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de