Task Force Ethik
Die psychiatrische Hütte brennt
Die Rede des UN-Sonderberichterstatters über Folter, Juan Méndez (Bild links), die er bei der DGPPN auf deren Einladung hin am 19.6.2014 in Berlin gehalten hat (siehe hier), muss eingeschlagen sein wie eine Bombe!
Denn schlagartig hat die DGPPN eine sog. “Task Force Ethik” aus 17 Professoren und Doktoren aus der Taufe gehoben, als wäre die DGPPN auf der Flucht. Diese “Task Force” wartet schon 3 Monate später (trotz Sommerferien!) am 23.9. mit einer 14 seitigen Instant Ethik auf.
Bereits auf Seite 1 wird ganz unverhohlen darauf hingewiesen, dass selbstverständlich die Psychiater das Recht nach ihrem Gutdünken gestalten, Zitat:
..Das Handeln des Psychiaters muss sich am rechtlichen Rahmen orientieren und diesen im Einzelfall ethisch angemessen gestalten …[fett von uns]
Aber statt sich mit dem Kern der Vorwürfe zu befassen, dass die Psychiater bei ihren Zwangsbehandlungen gefoltert haben und dies offensichtlich fortgesetzt tun wollen, wie ihr Drängen bei den Gesetzgebern beweist, sie sich also fortgesetzt eines schweren Menschenrechtsverbrechen schuldig machen, versuchen sie sich nochmals mit alten Lügen davon zu stehlen, siehe Zitat Seite 6 der Instant Ethik:
Die UN-BRK verbietet es – wie auch andere Menschenrechtsdokumente – nicht grundsätzlich, Menschen mit Behinderungen die Freiheit zu entziehen. Sie verbietet jedoch, die Freiheit willkürlich, rechtswidrig oder nur aufgrund einer Behinderung zu entziehen (Art. 14). Somit verbietet die UN-BRK insbesondere keine Unterbringungen aufgrund von Fremd-oder Selbstgefährdung. [fett von uns]
Da ist sie wieder die Lüge, es könne ein “nur” [Englisch – solely] in die UN-BRK hinein gelogen werden. Hunderte Male wurde seit 2009 die Erklärung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom 26.1.2009 auch der DGPPN bekannt gemacht, siehe z.B. Zitat hier:
In Artikel 14 Absatz 1(b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass “das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt”. Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle begrenzen wollten, die “nur” von Behinderung bedingt sind** . Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderen Elementen wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot einer Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14.
** Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort “solely” in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichneten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: “Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall nur auf Behinderung beruhen.
Dass diese Lüge mit dem “nur” jetzt noch einmal von der DGPPN aufgetischt wird, zeugt von deren unverfrorener Dreistigkeit!
Soll so Öl in´s Feuer gegossen werden, statt zu versuchen, den Brand zu löschen?
Gut erkannt hat die DGPPN auf Seite 10 ihrer Instant Ethik, dass weitere Rechtsunsicherheit dadurch entstanden ist, dass vor jedem Versuch der Legalisierung einer Zwangsbehandlung, ein Richter ermitteln muss, ob ein “Überzeugungsversuch” stattgefunden hast, siehe auch Rechtsunsicherheit per Gesetz:
Seine [des Patienten] Ablehnung beruht auf einer natürlichen, krankheitsbedingt aber veränderten Willensäußerung, die durch Zuwendung, Zeitinvestition, Wertschätzung und Vertrauensbildung überwunden werden soll. Doch diese Interaktion ist nur schwer von Manipulation, Täuschung und fragwürdiger Überredung transparent abgrenzbar. Die Grenzen zwischen einem ethisch zu rechtfertigenden Überzeugungsversuch, Überredung und einer abzulehnenden Manipulation sind unscharf.
Also immer gleich auf jedem Versuch des Psychiaters, mit einem zu reden, erwidern: “Das ist ein Manipulationsversuch, sie versuchen mich über ihre Absichten zu täuschen, um mich mit Gewalt zu misshandeln – bitte diese Aussage jetzt sofort in den Akten protokollieren”, und dann den Raum verlassen. Außerdem immer alle Besucher darüber informieren, dass der Arzt zu manipulieren versuchte, damit weitere Zeugen über diese Täuschungsversuche aufgerufen werden können und belegt werden kann, dass gerade KEIN Überzeugungsversuch stattgefunden hat.
Übrigens, die “Task Force Ethik” gab ihrem Text den in sich paradoxen Namen:
“Achtung der Selbstbestimmung und Anwendung von Zwang bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen”