Elect DGPPN President Dr. Iris Hauth: Menschenrechtsverachtend und bereit zu illegaler Gewalt

Für die Psychiatervereinigung DGPPN zählen selbstverständlich solche Erkenntnisse nicht, wie sie im Editorial der “Sozialpsychiatrischen Informationen” zusammengetragen werden, sondern deren Mitglieder wählen die als ihre Presidenten, die – typisch psychiatrisch – Bereitschaft zu illegaler Gewalt und Menschenrechtsverachtung versprechen – ganz aktuell die Elect DGPPN President Dr. Iris Hauth

Am 10.12.2013 hat sie die Bereitschaft zu illegaler Gewalt und Menschrechtsverachtung im Deutschlandfunk in der Sendung ‘Sprechstunde‘:
Geschlossene Psychiatrie Seelisch gesunden unter Zwang?
im Gespräch mit Dr. Martin Zinkler (Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Heidenheim) und Carsten Schroeder unter Beweis gestellt, transkripiertes Zitat, der Minuten 21:24 – 24:12:

ZinklerAuf die Frage des Moderators nach „unterlassener Hilfeleistung“ sagt Dr. Martin Zinkler:

Wir haben zwei Aufgaben. Die eine Aufgabe ist, den Menschen zu helfen, so gut wir können, und die zweite Aufgabe ist, die Menschenrechte zu beachten. Menschenrechte sind nicht teilbar. Das hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere unwürdige und unmenschliche Behandlungen im Februar 2013 klipp und klar gesagt: Menschenrechte sind nicht teilbar – gelten für Alle! Und … gleichzeitig hat jeder das Recht auf Gesundheit, das heißt: Jeder, der zu mir kommt in die Klinik hat das Recht, dass wir ihm helfen. Und helfen beschränkt sich eben nicht auf die Gabe von Medikamenten, sondern Helfen ist ganz viel, es ist Dasein, Dabeisein, Begleiten, sich über Gewaltfreiheit austauschen, über Krankheitsmodelle austauschen … Das, was für den einen ‘ne psychische Erkrankung ist, sieht der andere als spirituelle Krise, sieht der andere als existenzielle Krise und da muß man aushalten, da muß man zulassen und trotzdem aufpassen, dass nichts Schlimmes passiert .. und natürlich wenn ich meine, dass jemand ‘ne medikamentöse Behandlung braucht, dann sag’ ich das auch und ich sag das auch … auch zehn mal oder auch 20 mal aber die Menschenrechte gelten weiter.

Darauf Dr. Iris Hauth:

Ja dann würde ich an der Stelle gerne widersprechen! …

Sie widerspricht sofort der von Zinkler vorgetragenen Unteilbarkeit der Menschenrechte und dokumentiert damit, wie menschenrechtsverachtend sie ist. Und weiter:

…Aber es gibt Zustände – ich sach mal Fallbeispiel aus Berlin vor einigen Wochen: Junger Mann, akut psychotisch, fühlt sich vom CIA bedroht, verfolgt, sieht überall seine Verfolger, Bedroher, hört Stimmen, die ihn um… sagen: Ich … Wir bringen Dich um!, und rennt mit einem Messer durch des … Prenzlauer Berg, bedroht Familien, bedroht viele Leute, wird so in die Klinik gebracht. Da ham wir sehr versucht ihn nicht zu fixieren, mit ihm zu reden. Aber im Rahmen seiner schweren Erkrankung war das nicht möglich, weil wir sofort auch in seinem Wahn drin waren und ihn verfolgt und bedroht haben. Und in solchen Fällen, bei einem jungen Mann, bei einer Ersterkrankung, ist es ethisch natürlich abzuwägen: Läßt man ihn in diesem Zustand? Und wie lange läßt man ihn in diesem Zustand? Geht das von alleine weg? Das ist über viele Wochen nicht von alleine weg gegangen. Oder spricht man mit … setzt man einen Betreuer ein, spricht mit einem Richter, spricht mit der Familie und entscheidet sich dann – ähh – für eine kurzfristige aber gegen seinen Willen verabreichte Medikation, die in dem Fall dazu geführt hat, dass er es drei mal gegen seinen Willen bekommen hat, dann freiwillig genommen hat, und nach sechs Wochen in eine Tagesklinik verlegt werden konnte.

Dr. Iris Hauth trägt also eine sog. “Fremdgefährdung” als Rechtfertigung vor, mit Zwang behandeln zu können und brüstet sich mit illegaler Körperverletzung, obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 2011 den Versuch als grundgesetzwidrig verurteilt hatte, sog. “Fremdgefährdung” als Rechtfertigungsgrund für die erzwungen Verabreichung von Drogen gelten zu lassen. Zitat Abs. 46 aus 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011: Als rechtfertigender Belang kommt insoweit allerdings nicht der gebotene Schutz Dritter vor den Straftaten in Betracht…
Aber illegale Körperverletzung qualifiziert sie eben für die Wahl zu einem Elect President der DGPPN