„Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts.“*
Entsprechend forderte er, dass
„alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.“**
In Folge der Erklärung von Juan Méndez hat sich am 2. April 2013 das „Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie“ (http://www.folter-abschaffen.de) gegründet. Es ist ein Bündnis von Organisationen, das die sofortige Nichtung aller Sondergesetze fordert, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Am 20.3.2013 hat er in 1. Lesung sogar ohne Aussprache den Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung mit der Drucksachennummer 18/606 angenommen und in zwei Ausschüsse verwiesen, die am 10. und 18.4. dazu beraten haben. Alle Fraktionen des Kieler Landtags tun also so, als ob man über ein völkerrechtswidriges, also illegales Foltergesetz überhaupt beraten könne!Zum T4 Umzug rufen auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Irren-Offensive Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg Werner-Fuß-Zentrum
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* Aus dem Bericht A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013, Abschnitt 82.: „The prohibition of torture is one of the few absolute and non-derogable human rights, a matter of jus cogens, a peremptory norm of customary international law.“