Schleswig-Holstein erstes Folterland in der BRD?

Aufruf zum T4 Umzug

Zum internationalen Day of Remembrance and Resistance 2013 treffen wir uns am 2. Mai um 14 Uhr zum 19. mal in der Tiergartenstr. 4 am Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939 – 1949. Nach dem Gedenken werden wir dieses Jahr protestierend zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin, In den Ministergärten 8 ziehen. Schleswig-Holstein versucht als erstes Bundesland, psychiatrische Zwangsbehandlung in einer Novelle des sog. PsychKG zu legalisieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht in 3 Beschlüssen drei entsprechende Landesgesetze genichtet hat, weil alle diese Gesetze seit Bestehen der Bundesrepublik mit der Verfassung unvereinbar, also illegal waren. Diese Nichtung wird verstärkt durch die Vereinten Nationen, deren Sonderberichterstatter über Folter, Juan E. Méndez,  in der 22. Sitzung des “Human Rights Council” am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, bzw. Folter erklärt hat. Er betonte:

“Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts.”*

Entsprechend forderte er, dass

“alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.”**

In Folge der Erklärung von Juan Méndez hat sich am 2. April 2013 das “Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie” (http://www.folter-abschaffen.de) gegründet. Es ist ein Bündnis von Organisationen, das die sofortige Nichtung aller Sondergesetze fordert, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.

Das immer und unbedingt gültige Folterverbot darf kein Gesetzgeber durch eine scheinlegale Gesetzgebung versuchen zu unterlaufen. Aber genau das hat sich der Kieler Landtag vorgenommen!
Am 20.3.2013 hat er in 1. Lesung sogar ohne Aussprache den Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung mit der Drucksachennummer 18/606 angenommen und in zwei Ausschüsse verwiesen, die am 10. und 18.4. dazu beraten haben. Alle Fraktionen des Kieler Landtags tun also so, als ob man über ein völkerrechtswidriges, also illegales Foltergesetz überhaupt beraten könne!Zum T4 Umzug rufen auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
  Irren-Offensive  Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg  Werner-Fuß-Zentrum
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* Aus dem Bericht A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013, Abschnitt 82.: “The prohibition of torture is one of the few absolute and non-derogable human rights, a matter of jus cogens, a peremptory norm of customary international law.”

** Seite 5 der Rede von Juan E. Méndez: “States should impose an absolute ban on all forced and non-consensual medical interventions against persons with disabilities, including the non-consensual administration of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for both long- and short- term application. The obligation to end forced psychiatric interventions based on grounds of disability is of immediate application and scarce financial resources cannot justify postponement of its implementation.”