8 Jahre Maßregelvollzug für eine Lappalie

Ein Beispiel WIE bösartig die Forensik ist, kann man hier in der Mitteilung des Rechtsanwalts Christoph Clanget nachlesen:

Petra N.: Freilassung aus dem Massregelvollzug nach über8 Jahren / Massregelvollzugsrecht reformbedürtig

27.03.2013. Nach 8 Jahren und fünf Monaten kommt Petra N., 47, die Betrug begangen hat, frei. So lange war sie nach § 63 StGB untergebracht in der geschlossenen Einrichtung des Maßregelvollzugs im bayrischen Taufkirchen/Vils.

Im Maßregelvollzug werden Menschen untergebracht, die eine Straftat begehen und die wegen einer psychiatrischen Erkrankung nur eingeschränkt oder nicht schuldfähig sind.

Anlass für die Unterbringung von Petra N. waren sechs Betrugstaten im Jahre 2004 mit einem Gesamtschaden von 2.050 Euro. Sie hatte mehrere unberechtigte Überweisungen getätigt. Bei Begehung der Straftaten war sie nach Feststellung des Gerichts nur eingeschränkt schuldfähig. Sie wurde daher 2004 vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zusätzlich zu einer Unterbringung nach § 63 StGB auf unbestimmte Zeit verurteilt.

Wäre sie allein zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden, so wäre sie spätestens nach einem Jahr wieder in Freiheit gelangt. Das Gesetz sieht für Betrug maximal eine Strafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe vor, selbst dann wenn ein Millionenschaden entstanden ist.