UN Behindertenrechtskonvention
Es gibt eine UN-Behindertenrechtskonvention die in der BRD im Jahr 2008 in der Ratifizierungsphase war. An diese Ratifizierung, werden von uns Forderungen gestellt und deren Erfüllung am 2. Mai 2007 beim Rememberance and Resistance Tag beim der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angemahnt. Einen Empfang unserer Demonstration wurde von dem Haus mit vorgeschobenen technischen Gründen abgelehnt.
------------------------------------------------------------------------------
8. + 17.11.2008:
Offener Brief an Prof. Heiner Bielefeldt
und unsere Demo vor dem
Deutschen Institut für Regierungsgefälligkeiten
(vormals: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Bilder der Demo und Umbenennung
|
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Fax: 030-782 8947 www.die-bpe.de Dienstag, 11. November 2008 An den Direktor des Offener Brief Betr.: Ihren Verrat an den Menschenrechten
vielen Dank für Ihren Brief vom 29.10., mit dem Sie die Situation transparent gemacht haben. Für 463.000 ,- € sind Sie bereit, ganz öffentlich die Menschenrechte zu teilen. Für als behindert bezeichnete angeblich "psychisch Kranke" Menschen sollen sie nicht gelten! Damit haben Sie sich für einen Verrat ums Ganze kaufen lassen. Konnten Sie sich bis zum 8.10. noch damit herausreden, dass ein von uns vorgelegtes Gutachten zur Unvereinbarkeit der PsychKGe mit der Behindertenrechtskonvention (BRK), wörtliches Zitat: "geprüft" werden müsse, so ist Ihnen spätestens seit unserer Ihnen am 8.10. zugesandten Mitteilung bekannt, dass das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UN-HCfHR) eine unmißverständliche und klare Stellungnahme dazu abgegeben hat, dass die PsychKGe "unlawful law" und "intrinsically discriminatory" sind. Seitdem hatten Sie also die Wahl sich entweder konform mit den Menschenrechten (explizit erklärt vom UN-HCfHR) zu verhalten oder mit der Annahme des im Ratifizierungsgesetz ausgelobten Geldes die Interpretation des Gesetzgebers zu akzeptieren, wie sie die Bundesregierung bei der Annahme dieses Gesetzentwurfs als Beginn des Gesetzgebungs-verfahrens verlautbaren ließ: "…Das Kabinett hat…beschlossen, dass die deutsche Rechtslage, insbesondere betreffend die Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit, die rechtliche Betreuung und die Freiheitsentziehung, den Anforderungen des Übereinkommens entspricht." Sie haben Ihre Wahl getroffen, Zitat aus Ihrem Brief vom 29.10.: "In der kritikwürdigen Denkschrift sehe ich keinen Umstand, der das Institut veranlassen sollte, die vorgesehene Mandatierung zurückzuweisen." Aha, "Kritikwürdig" wollen Sie diesen Betrug der Regierungsheuchler nennen, den der Gesetzgeber nun brav exekutieren wird, weil ja auch Sie ihn akzeptieren, statt dem Gesetzgeber laut zuzurufen: so einen Betrug an den Menschenrechten und solch eine Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung kann ich unmöglich durch eine aktive Beteiligung als bezahlter Vollzugshelfer befördern: Die UN wird entwürdigt, wenn deren Konventionen ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert werden. Darüber hinaus wird die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt, wenn auf diese unverfrorene Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgegangen werden kann. Das hätten Sie sagen können, aber statt dessen sagen Sie "kritikwürdig", wo es bei so einen Regierungsbetrug doch gerade scheindemokratisch schick ist, sich von Adjutanten lobhudeln zu lassen, die dazu vorgeblich kritisch murmeln "zwar kritikwürdig, aber macht mal so weiter". Um zum Schluss zu kommen: Mit vorzüglicher Hochachtung
|
English
Русский
עברית
Schweiz
Österreich
Polski