Brief an alle Abgeordneten des Bundestages vom 10. April 2005
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
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Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.
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An alle Abgeordneten des Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2003 soll nun die
Patientenverfügung gesetzlich so verankert werden, dass Würde und damit
einhergehende Selbstbestimmung in allen menschlichen Lebensphasen
geachtet werden. Diese grundgesetzliche Forderung kann nur erfüllt
werden, wenn
a) die Patienten-Verfügung auch in nichttödlichen Krankheits-Phasen uneingeschränkt gilt.
b) die Rechtsverbindlichkeit der Verfügung gewährleistet wird: Betreuer
wie Bevollmächtigte müssen an den schriftlich erklärten Willen gebunden
sein.
c) der im Referentenentwurf der Justizministerin vorgeschlagene § 1904 (4) wortwörtlich erhalten bleibt :
"Ein Bevollmächtigter kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2
genannten Maßnahmen nur einwilligen, sie verweigern oder die
Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen
ausdrücklich umfasst und schriftlich erteilt ist. Die Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich."
Eine medizinische Behandlung gegen den erklärten Willen ist eine
körperverletzende Zwangsbehandlung und mit den Menschenrechten
unvereinbar. Als einziger Ausnahme dürfen bei ansteckenden Seuchen
Internierungen vorgenommen werden, aber auch dann nur in sehr
restriktiven Grenzen, wie die HIV Diskussion gezeigt hat.
Zwangsbehandlung - nicht nur Internierung - ist aber auch dann mit den
Menschenrechten unvereinbar. Die Diskussion über die Patientenverfügung
wird an zwei Punkten lebhaft geführt: selbstverständlich muss der
vorher erklärte Wille auf Unterlassung medizinischer Behandlung in
nichttödlichen Krankheitsphasen gelten, wenn anerkannt wird, dass er in
tödlichen Phasen gelten soll. Bei der Unterlassung von medizinischer
Behandlung muss unterschieden werden, auf wessen Wunsch sie geschieht:
Wird sie vom Betroffenen entweder unmittelbar oder bei
Nichtäußerungsfähigkeit durch vorherige Erklärung gewünscht, so kann
dies auch in einem Sterbeprozess keine passive Sterbehilfe genannt
werden, weil die Person an der Krankheit und eben nicht der
unterlassenen Hilfeleistung verstirbt. Es handelt sich dann um einen
von der betroffenen Person erwünschten Sterbeprozess, der mit dem
menschlichen Grundrecht eines Erwachsenen auf seinen eigenen Körper und
damit auch auf bestrafungsfreie Selbsttötung (bzw. dessen Versuch)
einhergeht. Passive Sterbehilfe bzw. unterlassene Hilfeleistung liegt
nur dann vor, wenn die Hilfe zwar erwünscht, aber nicht gewährt, bzw.
unterlassen wird. Sie ist und bleibt - und das muss auch so bleiben -
wie aktive Sterbehilfe bzw. die Tötung auf Verlangen strafrechtlich
sanktioniert.
In diesem Zusammenhang in Deutschland von Euthanasie zu reden, ist eine
Verhöhnung der Opfer des systematischen ärztlichen Massenmordes
zwischen 1939 und 1948, der der Prototyp für die nachfolgende
systematische Vernichtung der europäischen Juden, Roma und Sinti war.
Denn der NS-Euphemismus "Euthanasie" unterstellt, der Mord sei auf
Verlangen der Opfer erfolgt. Wenn Kritiker der Patientenverfügung also
dieses Wort für ärztlichen Massenmord gegen jene verwenden, die
Patienten vor ärztlichen Zwangsmaßnahmen verteidigen wollen, dann
entlarvt sich nur deren eigene perfide Argumentation.
Durch die geplante Gesetzgebung zur Patientenverfügung sollte eine
Selbstverständlichkeit in Gesetzesform gegossen werden: Das alleinige
Verfügungsrecht eines erwachsenen Menschen über seinen eigenen Körper
und die Beschneidung der ärztlichen (All)macht auf ein dem
Arzt-Patient-Verhältnis angemessenes Mass, das stets die
Selbstbestimmung des Patienten gewährleistet, sie also zu keinem
Zeitpunkt in Frage stellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Roman Breier
gez. Stephan Groetzner
gez. Alice Halmi
gez. Uwe Pankow
gez. Trude Unruh
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Ein wortgleicher Brief wurde schon am 29. März 2005 ebenfalls an alle
Abgeordneten des Bundestages von diesen Organisationen gesendet:
Irren-Offensive e.V., Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW,
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Rheinland-Pfalz, Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener Saar e.V.
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