Anmerkung von RA Alexander Paetow zitiert aus der aktuellen Recht&Psychiatrie, Seite 220 zum Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2020 – 2 BvR 1529/19 und 2 BvR 1625/19. In dieser Entscheidung befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses im Wege der […]
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