Im Sommer hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Zwangsbetreuungsverfahren lesenswerte Beschlüsse gefällt, die nun für alle Amts- und Landgerichte verbindlich sind (die Oberlandesgerichte sind in solchen Verfahren keine Revisionsinstanz mehr). Beschluss XII ZB 203/20 vom 16. September 2020: a) In dem Beschluss werden Mindestanforderungen an den Gutachter und sein Gutachten für eine irreführend „Betreuung“ genannte […]
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