BVerfG: Anhörungsrügen müssen gemacht werden
RA Alexander Paetow hat freundlicherweise folgenden „Warnhinweis“ ausgearbeitet, den wir hiermit weiter leiten. Bitte insbesondere auch Anwälte darauf hinweisen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung 2 BvR 93/21 am 13.1.2022 eine weitere Hürde für die Erschöpfung des Rechtswegs und damit die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgestellt (http://www.bverfg.de/e/rk20220113_2bvr009321.html). In dem o.g. Verfahren rügte die Beschwerdeführerin ausdrücklich keine […]