Kampagne für ein Patientenverfügungsgesetz Wille vor Wohl
Kampagne für ein Patientenverfügungsgesetz Wille vor Wohl
Gesetz zur Patientenverfügung ohne Reichweite und mit bindender Wirkung wird immer wahrscheinlicher
Am 19.6. wurde in einem Pressegespräch ein Gesetzentwurf zur
Patientenverfügung mit unten folgender Pressemitteilung von den
anwesenden vier Bundestagsabgeordneten den Medien vorgestellt.
Auf unsere Nachfragen wurde klargestellt:
-
Wenn das Vormundschaftsgericht entscheiden muß, hat es als
eindeutiges und klares gesetzliches Kritierium für seine Entscheidung
den aktuellen, "natürlichen" Willen des Betroffenen!!
Damit werden sich Ärzte, die zwangsbehandeln bzw. Betreuuer, die dies veranlassen oder decken, sofort der strafbaren Körperverletzung schuldig machen. Das Vormundschaftsgericht kann nicht mehr das vermeindlich "objektive" Wohl des Betroffenen für Horror-Beschlüsse vorschieben, sondern muss dem Willen der Betroffenen, und sei er auch völlig unvernüftig, zur Geltung verhelfen! - die Linkspartei ist in ihrer breiten Mehrheit nicht mehr gegen eine gesetzliche Regelung, wie es z.B. MdB Knoche und MdB Dr. Seifert wollten, sondern für den heute vorgestellten Gesetzentwurf. Dies bestätigte MdB Lukrzia Jochimsen und wird durch die Unterschriften des Fraktionsvorstand Gysi und Lafontaine, sowie die rechtspolitischen Sprecher Noskovic und den gesundheitspolitische Sprecher Spieth unter dem Gruppenantrag dokumentiert! (Nach der Pressemitteilung geben wir ganz unten die Liste der Abgeordneten wieder, die inzwischen schon den Gesetzentwurf unterzeichnet haben)
- die Grünen sind laut MdB Jerzy Montag in ihrer großen Mehrheit - über 2/3 - für den heute vorgestellten Gruppenantrag!
- Die SPD steht laut MdB Joachim Stünker mit mehr als 2/3 Mehrheit hinter diesem Gruppenantrag.
- Die FDP steht als ganze Fraktion hinter dem Antrag
Die einzige offene Frage ist jetzt noch: Sollen wir schon die Korken knallen lassen?
Pressemitteilung
Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten und schafft Rechtssicherheit
Heute haben Abgeordnete aus mehreren Fraktionen gemeinsam einen
Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung
vorgelegt. Hierzu erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD),
Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag
(Bündnis 90/Die Grünen):
„Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für
jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch
einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei
ärztlichen Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner Würde
und seinem Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren. Mit unserem
Gesetzentwurfgeben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die
Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven
Grundrechtsschutz."
Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres Lebens hilflos
einer Intensivmedizin ausgeliefert zu sein, die die physische
Lebenserhaltung in den Vordergrund stellt. Zunehmend mehr Menschen
möchten selbst bestimmen, welche ärztlichen Maßnahmen in dieser oder
einer ähnlichen Situation vorgenommen werden. Nach Schätzung der
Deutschen Hospizstiftung gibt es mehr als 7 Millionen
Patientenverfügungen. Die Frage, inwieweit eine solche Verfügung für
Arzt und Betreuer verbindlich ist, ist bisher nicht hinreichend
geklärt. Die zentrale Frage lautet daher für sehr viele Menschen: Wie
kann ich sicherstellen, dass meine bei klarem Bewusstsein getroffenen
Entscheidungen hinsichtlich ärztlicher Behandlungen und Eingriffe auch
dann bindend sind, wenn ich nicht mehr einwilligungsfähig bin?
Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum
Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des
Menschen.
Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen.
Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung ist es auch, Entscheidungen
für eine Zeit zu treffen, in der man - etwa aufgrund eines Unfalls oder
schwerer Krankheit - nicht mehr entscheidungsfähig ist. Dieses Recht
wäre entwertet, wenn es Festlegungen für zukünftige Konfliktlagen nicht
oder weniger verbindlich behandeln würde. Das Selbstbestimmungsrecht
endet nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit.
Unser Gesetzentwurf differenziert daher für die Beachtlichkeit des in
einer Patientenverfügung geäußerten Willens nicht nach Art und Stadium
der Erkrankung [fett hinzugefügt]. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst
nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung
über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme
überlassen. Diese Position entspricht im übrigen auch der des
Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.
Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor,
- dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden,
- dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird und
- dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den
Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muss.
Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung ist für uns
nicht akzeptabel. Vorschläge, nach denen der Patientenwille erst dann
für den Arzt bindend sein soll, wenn sich der Patient bereits in
unmittelbarer Todesnähe befindet oder das Bewusstsein mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr wiedererlangt, fallen hinter
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück. Die Befürworter der
Reichweitenbegrenzung sprechen dem Patienten für den unter Umständen
sehr langen Zeitraum davor das Recht zur Selbstbestimmung ab. Der
Patientenwille wird somit gerade in den Lebensphasen übergangen, für
die viele Menschen Vorsorge treffen wollen. Solche „Lösungen" machen
Patientenverfügungen überflüssig. Auch die Bundesärztekammer hat sich
ausdrücklich und entschieden gegen eine Reichweitenbeschränkung
ausgesprochen.
In der Diskussion um die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist immer
wieder die Befürchtung geäußert worden, dass sich die Einstellung eines
Patienten zu Tod und Sterben möglicherweise innerhalb der Krankheit
ändere und niemand wissen könne, ob die vom Patienten in der
Vergangenheit getroffene Festlegung seinem aktuellen Willen noch
entspreche. Diesem Problem müssen wir uns stellen. Wir lösen es jedoch
nicht dadurch, dass wir dem Patienten seine Autonomie absprechen bzw.
diese nicht in vollem Umfang akzeptieren.
Eine Patientenverfügung ist nur dann unmittelbar wirksam, wenn sie
Bestimmungen für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen enthält.
Sind die Bestimmungen hinreichend konkret und stimmen Betreuer und Arzt
darin überein, dass die in der Patientenverfügung beschriebene der
aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, so ist die
Erklärung bindend und vom Betreuer durchzusetzen. Die Wirksamkeit der
Patientenverfügung endet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der
Patient an ihr nicht mehr festhalten will, wenn die Patientenverfügung
also dem aktuell geäußerten Willen des Patienten widerspricht. Äußert
der Patient Lebenswillen, so ist eine auf Nichteinleitung oder
Behandlungsabbruch gerichtete Verfügung nicht wirksam.
Fehlt es an einer der o.g. Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer
Patientenverfügung, so sind die Festlegungen des Patienten als Indiz
zur Ermittlung seines mutmaßlichen Willens heranzuziehen. Bei dieser
Ermittlung sind zahlreiche Umstände, insbesondere frühere mündliche und
schriftliche Äußerungen, seine ethischen und religiösen Überzeugungen
sowie persönliche Wertvorstellungen und das Maß der zu erleidenden
Schmerzen zu berücksichtigen. Auch hier ist ein übereinstimmendes
Urteil von Arzt und Betreuer erforderlich.
Vor der jeweiligen Entscheidungsfindung sollen Arzt und Betreuer-
soweit vorhanden - nahe Angehörige und Vertrauenspersonen anhören.
Dadurch ist gesichert, dass bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens
alle relevanten Umstände berücksichtigt werden.
Stimmen Arzt und Betreuer in der Bewertung der Patientenverfügung oder
bei der Bestimmung des mutmaßlichen Willen des Patienten nicht überein,
ist das Vormundschaftsgericht einzuschalten. Auch Angehörige und
Vertrauenspersonen des Patienten können bei anderslautender eigener
Einschätzung das Vormundschaftsgericht anrufen.
Liste der MdBs, die außer Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP),
Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen)
den Gruppenantrag schon unterschrieben haben:
Kerstin Andrae, Hüseyin-Kenan Aydin, Daniel Bahr, Dr. Dietmar Bartsch,
Marieluise Beck, Birgitt Bender, Klaus Uwe Benneter, Prof. Lothar
Bisky, Gerd Bollmann, Alex Bonde, Bernhard Brinkmann, Dr. Martina
Bunge, Roland Claus, Dr. Peter Danckert, Dr. Carl-Christian Dressel,
Mechthild Dyckmans, Siegmund Ehrmann, Dr. Dagmar Enkelmann, Petra
Ernstberger, Jörg van Essen, Hans-Josef Fell, Ulrike Flach,
Hans-Michael Goldman, Dr. Gregor Gysi, Anja Hajduk, Alfred Hartenbach,
Nina Hauer, Dr. Barbara Hendricks, Priska Hinz, Bärbel Höhn, Dr.
Barbara Höll, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Fritz Rudolf Körper, Dr.
Uwe Küster, Oskar Lafontaine, Christine Lambrecht, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Gesine Lötzsch, Caren Marks, Ulrich
Maurer, Dr. Matthias Miersch, Detlef Müller, Kerstin Müller, Kersten
Naumann, Wolfgang Neskovic, Detlef Parr, Gisela Piltz, Joachim Poß,
Steffen Reiche, Christel Riemann-Hanewinckel, Elisabeth Scharfenberg,
Irmingard Schewe-Gerigk, Marianne Schieder, Dr. Konrad Schily, Olaf
Scholz, Swen Schulz, Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Rainder Steenblock,
Rolf Stöckel, Silke Stokar, Christoph Strässer, Hans-Christian
Ströbele, Dr. Peter Struck, Andrea Wicklein, Wolfgang Wieland, Jörn
Wunderlich, Sabine Zimmermann, Brigitte Zypries
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Wer sich über den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Patientenverfügung informiern will, findet hier umfassende Informationen:
Einschätzung der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Patientenverfügung im Bundestag
Das Plenum des Werner-Fuss-Zentrum hat die erste Lesung des Gesetztenwurfs von Stünker, Montag, Kauch und Jochimsen et al. - Drs 16/8442 - am 26.6. im Bundestag analysiert. Anhand der 11 gehaltenen und hier auf den Seiten 18620 - 18674 veröffentlichten Reden ziehen wir eine positive Bilanz:
- 7 : 4 Reden zugunsten des Stünker Entwurfs - sehr gut!
- Die beste Rede wurde von Birgitt Bender von den Grünen gehalten. Frau Bender versteht und unterstützt den grundlegenden Paradigmenwechsel vom Wohl zum Willen des Patienten - damit wird auch jeder psychiatrischen Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung der Boden entzogen. Sie charakterisiert dabei mittelbar eine Gesellschaft, die die Zwangspsychiatrie noch zuläßt, als: "eine sehr traditionelle Gesellschaft mit sehr festgefügten Normen, die gnadenlos durchgesetzt werden, oder letztendlich ein Polizeistaat."
- Von dem ersten Redner der CDU, Markus Grübel, wurde ein
Kompromissangebot gemacht. Das beweist vor allem anderen, dass sich die
Anti-Stünker Koalition schon ihrer Minderheitenposition bewusst
geworden ist - sehr gut.
Das auf den ersten Blick nicht völlig unattraktive Kompromissangebot mit zwei Regelungen für verschiedene Reichweiten ist allerdings rein taktisch zu verstehen: Es dient AUSSCHLIESSLICH der Verzögerungstaktik, damit es gar kein Gesetz gibt, da dieser Kompromiss in dieser Legislatur nicht mehr formuliert, ausdiskutiert usw. und verabschiedet werden würde. Da es erst jetzt gemacht wird, nachdem die Hinhaltetaktik der CDU über ein Jahr den Gesetzentwurf von Stünker et al. verzögert hat, sind wir uns sicher, es ist ein substanzloses Täuschungsmanöver. - Hingegen ist nun der Gesetzentwurf Stünker et al. federführend in
den Rechtsaussschuß des Bundestages überwiesen, in dem eine Mehrheit
von 17:14 der Mitglieder den Gesetzentwurf selber unterzeichnet und
damit in den Bundestag eingebracht hat - sehr gut!
Damit ist gewährleistet, dass der Rechtsauschuß zügig beraten kann und für Hinhaltemanöver der CDU kein Platz ist. Es bestehen damit realistische Chancen, dass die entscheidende 2. und 3. Lesung im Herbst dieses Jahr stattfindet. Auch der Bundesrat kann nichts mehr verhindern, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, es kann also zum 1.1.2009 in Kraft treten - sehr gut!
Ausführliche Informationen: Patientenverfügung-jetzt
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Hurra - ein Erfolg der Demonstrationen (s. u.)
Hamburg (KNA) Eine parteiübergreifende Gruppe von Politikern will den
Menschen mehr Selbstbestimmungsrechte einräumen. Der
SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker kündigte für kommende Woche einen
entsprechenden Gesetzentwurf über sogenannte Patientenverfügungen an,
wie das Hamburger Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Wochenende vorab
meldete.
Der Vorstoß werde von Bundestagsabgeordneten der SPD, der FDP, der
Grünen und der Linken mitgetragen. Die Gruppe um Stünker wolle mit
ihrer Vorlage erreichen, dass der konkret geäußerte und niedergelegte
Wille eines erkrankten Menschen absolute Priorität habe. Für die
Fraktionsspitzen der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD komme dieser
Vorstoß überraschend, schreibt der «Spiegel». Sie hätten seit einer
Grundsatzdebatte zur Thematik vor rund einem Jahr zu verhindern
versucht, dass der Bundestag über neue Regeln für Patientenverfügungen
entscheiden müsse, da sie einen gesetzgeberischen Eingriff in diese
komplexe Materie für zu riskant hielten.
Vollständige Meldung: www.hwelt.de/c/content/view/838/70
Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/8442)
Anlässlich der heutigen Einbringung eines fraktionsübergreifenden
Gesetzentwurfs zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung
(Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts) in den
Deutschen Bundestag erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD),
Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag
(Bündnis 90/Die Grünen):
Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede
Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch einer
lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei ärztlichen
Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner Würde und seinem
Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren. Mit unserem Gesetzentwurf
geben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die Rechte der
Betroffenen und sorgen für einen effektiven Grundrechtsschutz.
Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres Lebens hilflos
einer Intensivmedizin ausgeliefert zu sein, die die physische
Lebenserhaltung in den Vordergrund stellt. Die Frage, inwieweit eine
solche Verfügung für Arzt und Betreuer verbindlich ist, ist bisher
nicht hinreichend geklärt.
Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum
Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des
Menschen. Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer
ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen. Ein ärztlicher
Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stellt eine Körperverletzung
dar. Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt der
Einwilligungsunfähigkeit.
Unser Gesetzentwurf differenziert daher nicht nach Art und Stadium der
Erkrankung. Der Patient muss für jede Krankheitsphase die Entscheidung
über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme treffen
können. Diese Position entspricht im übrigen auch der des Nationalen
Ethikrates und der Bundesärztekammer.
Der heute von uns eingebrachte Gesetzentwurf sieht deshalb vor, - dass
konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer
Patientenverfügung bindend sind,
- dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird und
- dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muss.
Wichtig ist aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus
verfassten Verfügung daraufhin überprüft wird, ob sie dem aktuellen
Willen entspricht. Äußert der Patient Lebenswillen, so ist eine auf
Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete frühere Verfügung
nicht wirksam.
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Geschäftsstelle:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-7828947
die-bpe (ät) gmx.de
www.die-bpe.de

Schluss mit der Zwangsbehandlung!
Herr Bosbach geben Sie Ihren Antrag ab!
Patientenverfügung jetzt!
Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion
im Bundestag, hat seit dem Früjahr 2007 einen Antrag zur gesetzlichen
Regelung der Patientenverfügung in der Schublade, weigert sich aber bis
heute, diesen Antrag im Parlament einzubringen.
Das klingt unverständlich, läßt sich aber leicht erklären: Bosbachs
reaktionärer Vorschlag, die Verbindlichkeit der Patientenverfügung nur
dann vorzuschreiben, wenn der Patient nach Meinung der Ärzte im Sterben
liegt und dieser Prozeß nicht mehr aufzuhalten ist, stellte sich
relativ kurze Zeit nach Veröffentlichung als politisch nicht
durchsetzbar heraus.
Bosbach konnte nicht erklären, weshalb der Wille des Patienten erst
dann unbedingt anerkannt werden dürfte, wenn dieser im Sterben liegt.
Zumal zu diesem Zeitpunkt die Ärzte ihr Interesse verloren haben, da
sie nurmehr schmerzlindern und versorgen, nicht mehr therapieren
können. "Austherapiert" heißt das im medizinischen Jargon.
Durch eine Reichweitenbegrenzung bestünde jedoch zu jedem anderen
Zeitpunkt die Möglichkeit, den Patienten per psychiatrischer Diagnose
zu entmündigen und über einen vom Gericht bestimmten Vormund eine
medizinische Zwangsbehandlung durchzusetzen -- auch gegen die
eindeutigen Festlegungen einer Patientenverfügung und gegen die
Bemühungen eines Vorsorgebevollmächtigten. Die meisten der Millionen
vorhandenen Patientenverfügungen wären Makulatur.
Zur gleichen Zeit, als Bosbach seine Felle davonschwimmen sah, wurde
von Abgeordneten aller anderen Fraktionen ein Vorschlag vorgestellt,
der die Selbstbestimmung der Patienten und ihres Willens in den
Vordergrund stellt und die Verbindlichkeit der Patientenverfügung
anerkennt, unabhängig von Art und Stadium der Krankheit. Dieser
Vorschlag, der ursprünglich durch den rechtspolitischen Sprecher der
SPD-Fraktion, Joachim Stünker, vertreten wurde, hat mittlerweile die
Unterstützung von 185 Parlamentariern aller Fraktionen, ausgenommen
CDU/CSU, gefunden.
Was Bosbachs Weigerung, seinen Antrag einzubringen, bedeutet, liegt auf
der Hand: Es ist eine unlautere politische Finte, die mit der vagen
Hoffnung verbunden ist, mit einer solchen Verzögerung den Beginn des
Gesetzgebungsverfahrens im Wahlkampfsumpf am Ende der Legislaturperiode
versinken sehen zu können.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine Absprache, die zwischen den
Koaltionsspitzen der Regierungsfraktionen getroffen wurde, daß beide
Anträge nur gleichzeitig ins Parlament eingebracht werden. Dies ist
eine skandalöse Mißachtung des Parlaments durch die Fraktionsspitzen
von SPD und CDU/CSU, die bisher der Öffentlichkeit gegenüber immer
behauptet haben, dass es in dieser Frage keinen Fraktionszwang geben
werde. Die angebliche „Stunde des Parlaments“ stellt sich also als
"Stunde der Lüge und Heuchelei" einer kleinen Clique dar, die das
Parlament beherrscht und es als Marionettentheater zur Täuschung der
Öffentlichkeit benutzt.
Wir fordern deshalb Herrn Bosbach auf, uns das Gegenteil zu beweisen
und sofort seinen Antrag im Bundestag einzubringen. Und wir fordern die
anderen Abgeordneten der CDU/CSU auf, ihren Kollegen dabei zu
unterstützen.
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