Berlin will grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung gesetzlich ermöglichen

folterbildAus Kreisen der Großen Koalition (GroKo) im Land Berlin haben wir vernommen, dass diese sich auf eine menschenrechts-verbrecherische Novelle des PsychKg verständigt haben soll: Folter soll unter bestimmten Umständen per Gesetz ermöglicht werden.

Das ist also der absolute Tiefpunkt dieser Koalition, am Ende der Legislatur noch „großartig“ einen auf die Menschenrechte zu lassen und die Gruppe von Menschen, die als erste von Deutschen systematisch in Gaskammern ermordet wurden und die bis 1949 weiter ermordet wurden, nach einem neuen Berliner Landesgesetz nun völkerrechtswidrig foltern zu lassen.
Dies tut diese GroKo, obwohl sich alle Berliner Organisationen Psychiatrie-Erfahrener eindeutig gegen diesen Entwurf ausgesprochen haben und obwohl in der Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 2.5.2016 über die Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention klar zum Ausdruck gekommen ist (siehe weiter unten), dass es sich um Unrecht handelt, was die GroKo beschließen will. Das aber nicht zur Kenntnis zu nehmen, beweist Schein-Demokratie nur zur Täuschung des Publikums. Solche GroKo Parteien voller Menschenrechts-Verachtung sind nur noch kompatibel mit autoritären Regimen.

Endgültig aufdeckten muss die GroKo ihre Entscheidung bei TOP 3 der 77. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am Montag, den 30. Mai 2016 um 12.00 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 311.
In dieser Sitzung wird der Gesundheitsausschuss Änderungsanträge und seine Stellungnahme bzw. Empfehlung an das Plenum des Abgeordnetenhauses abstimmen. Da die GroKo dort die Mehrheit hat, präjudiziert die Abstimmung im Gesundheitsausschuss die Abstimmung im Plenum.
Anmeldung: Tel: 2325 1064  – Fax: 2325 1063 – E-Mail: besucherdienst@parlament-berlin.de (Nach der Anmeldung erfolgt keine Bestätigung, aber unbedingt einen gültigen Ausweis dabei haben)

Zitate aus dem Wortprotokoll der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 2.5.:

Dr. Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte
Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention:

Der Ausschuss „UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ hat sich jüngst, gerade im letzten Jahr, auch zu Fragen der Psychisch-Kranken-Gesetze geäußert,…
Dr. Aichele an anderer Stelle:
Es ist „ganz wichtig, diesen Vertrag unter  der Perspektive des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit  Behinderungen – das ist das international nach dem Übereinkommen berufene  Gremium – auszulegen.“ die beispielsweise in Bezug auf eine Unterbringung eine Prognose der  Gefahr mit verbinden, so, wie es auch in diesem Gesetz der Fall ist.  Diese hält er ausdrücklich für unzulässig. Nimmt man diese Perspektive  des Fachausschusses als Grundlage, sind die Prämissen dieses Gesetzes  absolut infrage gestellt, und eine Verabschiedung kommt nicht in Betracht,  jedenfalls nicht, ohne dass man sich offen gegen diese erstarkende  internationale Rechtsüberzeugung stellt.
[. . .]
Wir sehen also: Die weniger extreme Position im Bereich der Menschenrechte in allen drei Streitpunkten – Unterbringung, Behandlung und Zwangsmaßnahmen – gibt Maßstäbe vor, die das jetzige Gesetz so nicht einlöst.
[. . .]
Selbst wenn man nur den verfassungsrechtlichen Maßstab wählt und die Probleme in Sachen Bestimmtheit, auf die hier schon hingewiesen worden ist, wäre man gut beraten, an diesem Gesetz weiter zu arbeiten. – Vielen Dank!

Patrizia Di Tolla von der Berliner Gesellschaft für Soziale Psychiatrie und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie:
Dieses Gesetz ist nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie haben heute die Möglichkeit, das Gesetz, das diese Konformität nicht  aufweist, zu verabschieden und damit eine von der UN-BRK festgelegte Verletzung der Menschenrechte zu ignorieren oder das Gesetz entsprechend zu verändern.
[. . .]
Es gibt genug Erfahrung, darauf wurde hier schon hingewiesen, in Deutschland und Europa, wie Psychiatrie mit offenen Türen ohne Zwangsunterbringung möglich ist. Ergreifen Sie die Chance, Berlin als Vorzeigestadt für die Psychiatrie, die es teilweise schon ist, auch im Bereich der Zwangsunterbringung zu gestalten, und lassen Sie das Gesetz nach UN-BRK überprüfen und verändern! –
Schönen Dank für die Aufmerksamkeit!

Patrizia Di Tolla auf Nachfrage:
Zum Thema Folter: Warum sind alle so empfindlich? –
Das war auch die Frage der Piraten. Die Empfindlichkeit in der psychiatrischen Fachwelt entsteht dadurch, dass diese Zwangsbehandlung mit guten Absichten gemacht wird. Das ist wirklich so. Trotzdem ändert das nichts daran, dass Folter Folter ist.