Bundestag Anhörung § 63 am 15.2.

63_stgb_thumbDer Bundestag will ruckzuck das Scheinreförmchen des § 63 StGB Gesetz werden lassen.
Dazu hat er in einer Nachtsitzung am 28.1. im Blitzverfahren die 1. Lesung absolviert, bei dem die Reden nicht gehalten wurden, sondern im Buchstabenkeller des Protokolls verschwinden, siehe hier das Protokoll.

Nächster Schritt im medial völlig unbeachteten Verfahren: die Anhörung im Rechtsausschuss am 15.2. um 16 Uhr.
Zum Besuch der öffentlichen Anhörung muss man sich vorher per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) oder Fax (030-227 36081) mit folgende Angaben anmelden:

  • Montag, 15. Februar 2016, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum.

Dass alles ruckzuck über die Bühne gehen soll, sieht man daran, wie kurzfristig die Anhörung anberaumt wurde, Liste der Sachverständigen siehe hier.
Unserer Kampagne Weg mit dem § 63 unterstützt das Vorhaben des Kartell gegen § 63 , auch wenn dieser Unrechtsparagraph kosmetisch nun geliftet werden soll. Das Folterverbot und die UN-Behindertenrechtskonvention bleiben die unverändert guten Gründe dafür, dass diese von den Nazis eingeführte Strafrechtsregelung völlig abgeschafft werden muss, siehe auch hier.