Ist die Reform der Zwangsbehandlung gescheitert ?

RA_Thomas_SaschenbreckerEttlingen, 24.11.2015: Nachdem der Bundesgerichtshof Zweifel an der  Verfassungsmäßigkeit der Zwangsbehandlung angemeldet hat, haben auch Prof. Wolf Dieter Narr und Rechtsanwalt Saschenbrecker in einer Untersuchung zur Frage der Zulässigkeit von Zwangsbehandlung Stellung bezogen.
Heute wurde von RA Thomas Saschenbrecker diese Abhandung im Internet veröffentlicht:

Nachgefragt – die Reform der Zwangsbehandlung mit Neuroleptika in der Praxis der Betreuungsgerichte

Von RA Thomas Saschenbrecker
und em. Prof. Wolf-Dieter Narr

W-D_NarrDarin wird anhand einer Umfrage bei allen Amtsgerichten der Nachweis erbracht, dass das Ziel der betreuungsrechtlichen Novelle des § 1906 (3) BGB, Zwangsbehandlung als angebliche “ultima Ratio” zuzulassen, gründlich fehl geschlagen ist. Kurz zusammengefasst lautet das Fazit:

Zwei Jahre nach in Kraft treten des BGB-Gesetzes zur Zwangsbehandlung kann nur dessen Scheitern festgestellt werden: es hat das Ziel einer “Ultima Ratio” Regelung verfehlt, stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Versuch körperlich Kranke und psychisch Kranken ungleich zu behandeln und letztere rechtlich mit einem Sondergesetz zu diskriminieren, wenn sie einwilligungsunfähig diagnostiziert werden sollten, ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG und gegen den Kern der BRK. Es darf kein staatliches Monopol gesundheitlicher Bevormundung mit Zwang geben. Freie Willensentscheidung mit körperverletzendem Zwang erreichen zu wollen, ist in sich paradox.
Entweder Grundrechte oder Behandlung um jeden Preis.

Pointiert und differenziert beweist die Abhandlung nicht nur anhand der Umfrageergebnisse, sondern auch an den höchstrichterlichen Urteilen, was für ein völliges Willkürregime der Rechtsunsicherheit durch das im Januar 2013 verabschiedete Gesetz entstanden ist. Unmittelbar nach der Verabschiedung hatten wir über dieses Gesetz geurteilt: Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!
Diese Untersuchung muss zu einer Revision der Gesetzgebung der Zwangsbehandlung führen.

Zum Bestellen der Abhandlung als Broschüre senden Sie bitte eine 1,45 € Briefmarke an die Geschäftsstelle der:

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
Geschäftsstelle:
Vorbergstr. 9
110823 Berlin

Oder selber ausdrucken, siehe hier.