Forensik ist ein Justizirrtum an sich

63_stgb_thumbForensik – Bonner Landgericht:
Justizirrtum: Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie”

Zitat aus dem Bericht vom 12.12.:
Bonn.  Es ist ein erbärmlicher, ein beschämender Anblick: Der junge Mann auf der Anklagebank ist völlig aufgedunsen, bewegt sich in Zeitlupe und muss sich ständig den Speichel aus den Mundwinkeln wischen. Der 26-Jährige ist von Psychosemitteln, die er täglich in einer psychiatrischen Klinik bekommt, völlig zugedröhnt; laut Gutachter werden ihm gleichzeitig sieben verschiedene Neuroleptika verabreicht. Vor viereinhalb Jahren, am 17. März 2010, hatte das Bonner Amtsgericht wegen einer psychotischen Episode und vermeintlicher Gefährlichkeit die Unterbringung angeordnet. „Völlig zu Unrecht“, wie die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts gestern feststellte.”

Zwar wurde in diesem Fall die psychiatrische Freiheitsberaubung auf die offene Gefängnisstrafe angerechnet, aber wie wurde die durch diese Entscheidung illegale Körperverletzung entschädigt, die eine zu erduldende Zwangsbehandlung ist?

2011 wurde im Tagesspiegel darüber berichtet, wie es einem gelang, mit der Behauptung, bei der forensischen Begutachtung “Psychose” simuliert zu haben, statt in einer Forensik mit Zwangsbehandlung unbefristet zu schmoren, in einen normalen Knast eine – befristete – Strafe abzusitzen: