Wahlbetrug

zwang2_titelbildDIE Brandenburger Heuchel-LINKE
hat ihren Justizminister Helmuth Markov am 20.3. ein Foltergesetz zur psychiatrichen Zwangsbehandlung in den Landtag von Brandenburg eingebracht; die Drucksachennummer ist 5/8733
Sie versucht ihren Wortbruch zu kaschieren und hat deshalb das Foltergesetz in einem Gesetzgebungspaket mit dem irreführenden Titel
Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes
im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze
verpackt.
Zu finden ist der Foltergesetzentwurf als Artikel 4 auf den Seiten 26 – 30; die Begründung folgt im zweiten Teil auf den Seiten 43 – 46.

DIE Brandenburger Heuchel-LINKE dabei federführend in der Landesregierung verantwortlich.
Damit hat sich das Versprechen im Programm dieser Partei im Bundestagswahlkampf 2013 als Lüge herausgestellt, letzter Punkt, Zitat:

Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben.

Ganz deutlich wird der Wahlbetrug der Brandenburger Heuchel-LINKE dadurch, wie Justitzminister Markov im Landtag in der ersten Lesung am 2.4. betonte, dass zwischen Straftätern und psychisch Kranken zu unterscheiden sei, Zitat:

Frau [Gesundheitsministerin] Tack [DIE LINKE] hatte mich auch extra gebeten, hier zu betonen, dass sowohl in den forensisch-psychiatrischen Kliniken des Maßregelvollzugs als auch in den allgemeinpsychiatrischen Kliniken keine Strafgefangenen behandelt werden, sondern Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung zur Abwehr einer Selbst- und Fremdgefährdung freiheitsentziehend untergebracht werden müssen.

Straftäter haben noch Grundrechte, die Geisteskranken sind für DIE Brandenburger Heuchel-LINKE nur noch ein Stück Fleisch, sie sollen per Gesetz zur Folter-Zwangsbehandlung freigegeben werden.

Man kann seine Verärgerung bei der Europawahl im Mai durch Nichtwahl dieser Partei zum Ausdruck bringen.