Non-Compliance oder Aufstand als Notwehr?

t4_umzug_2013 (59) hauptbild grDer Landtag von Schleswig-Holstein hat inzwischen die eingeholten Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen
a) zur Neuregelung der zwangsweisen Unterbringung und Behandlung in Schleswig-Holstein und
b) zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG) im Internet veröffentlicht.

Besonders eindrucksvoll wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener auf 77 Seiten wiederholt und mit wissenschaftlichen Gutachten den Entwürfen detailliert nachgewiesen hat, dass sie nicht verfassungskonform sind. Veröffentlicht ist dabei auch die Antwort des Fraktionsvorsitzenden der CDU und die Antwort darauf von die-BPE, siehe hier.
Ein wichtiges Dokument das zeigt, warum diese Gesetzentwürfe nicht verabschiedet werden dürfen. Ein wichtiges Dokument aber auch dann, wenn wider alles Argumentieren die beiden Foltergesetze auf Biegen und Brechen durchgepeitscht werden sollten:
Die Antwort kann dann nur noch Non-Compliance bzw. der Aufstand aus Notwehr sein.

Die Stellungnahme von RA Thomas Saschenbrecker, auf die sich auch die-BPE in ihrer Erklärung stützt, ist hier vom Landtag verlinkt.

Der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Schleswig-Holstein e.V. hat ebenfalls eindeutig und klar Stellung gegen das geplante Foltergesetz bezogen, siehe hier.